Heizung und Sanitär

Der Fachausschuss Heizung Sanitär berät und diskutiert zweimal im Jahr aktuelle Problemstellungen des Installateur- und Heizungsbauer- Handwerks. Die Ausschussmitglieder unterstützen dabei mit viel persönlichem Engagement den Ausschussvorsitzenden und das Hauptamt des Fachverbandes mit Informationen aus der unternehmerischen Praxis in ihrer Region oder der Übernahme von speziellen Aufgaben.

Der Ausschussvorsitzende vertritt die Ergebnisse auf Bundesebene und gegenüber dem Vorstand des Fachverbandes. Ziel ist es, die anstehenden technischen Entscheidungen für den Vorstand und Fachverband vorzubereiten und zur Zufriedenheit der Mitglieder zu beeinflussen. 

Besonderes Anliegen des Ausschussvorsitzenden ist es darauf hinzuwirken, dass die von der Industrie zur Verfügung gestellten Produkte geeignet sind, die durch die Unternehmen geschuldete werkvertragliche Leistung zu erreichen.

Thorsten Jakob

Fachausschussvorsitzender Sanitär und Heizung

An der Bleichwiese 2
34311 Naumburg
E-Mail: tjakob(at)shk-hessen.de

Dipl. Ing. (FH) Stephan Rinn

Technischer Referent

Goethestraße 10
35390 Gießen

Tel.: +49 641 97437-25

E-Mail: srinn@shk-hessen.de


Aktuelles

Nachdem die IG-Metall den Taifvertrag für das Jahr 2024 fristgemäß gekündigt hatte, fand die aktuelle Tarifverhandlungsrunde am 20. November 2024 in Frankfurt statt. Auf Arbeitgeberseite übernahm Sandra Dewald erneut den Vorsitz.

Der Winter hat in Hessen Einzug gehalten. Jetzt kann es notwendig werden, an den Bauherrn den sogenannten „Frostbrief“ zu versenden. Zur Winterzeit empfehlen wir die Absendung des Frostbriefes an den Bauherrn. Beispielsweise wird vom Bauherrn nicht selten der Wunsch geäußert, dass die in einem Neubau gerade fertiggestellte Heizungsanlage zum Schutz vor dem zu erwartenden Kälteeinbruch möglichst…

Viele SHK-Handwerker kennen diese Situation: Der Kunde gibt einen Reparaturauftrag und der Monteur führt vor Ort die Arbeiten aus. Beiläufig fragt ihn der Kunde, wieviel ihm der Meister pro Stunde denn zahle. Die Antwort: 24,40 €. Dann kommt später die Rechnung des Meisters mit einem Stundenverrechnungssatz von 79,18 € ohne Mehrwertsteuer!

Die neu Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nun veröffentlicht und damit in Kraft getreten.

Leider sind Änderungen eingeflossen, die Ihnen als ausführenden Unternehmer mehr Pflichten aufbürden. So ist der Bauherr (Veranlasser) zwar grundsätzlich zu Mitarbeit bei der Gefahrstofferkennung verpflichtet, er muss aber nur auf vorhandene Unterlagen zurückgreifen. Das Erkennen und Ermitteln einer…


Downloads Heizung und Sanitär

Die Downloads dieses Fachbereiches stehen exklusiv den Innungsmitgliedern zur Verfügung.

jetzt anmelden

Newsletter

Immer auf dem neuesten Stand sein mit News aus dem SHK-Handwerk.

captcha