FAQ zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der BEG wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vollständig neu aufgestellt und weiterentwickelt.

Das BMWi hat unter FAQ BMWi Fragen und Antworten zur neuen Förderrichtlinie zusammengetragen. Hier finden sich auch Hinweise, wie in den jeweiligen Übergangsfristen zu verfahren ist.
 
Die Umstellung der Verfahren startet zum 01.01.2021 mit den Einzelmaßnahmen. Kreditvarianten zu den Einzelmaßnahmen und Sanierungen bzw. Neubau von Effizienzhäusern laufen zum 01.07.2021 an.
 
Der ZVSHK wird bei Vorliegen von weiteren Informationen entsprechend berichten.

Stand: 07.12.2020