Ofen- und Luftheizungsbau

Die Kachelofenbauerinnung vertritt die Interessen der angeschlossen Handwerksberufe, Kachelofenbau, Luftheizungsbau sowie Backofenbau für ganz Hessen. Zweimal im Jahr tagt der Fachausschuss und erarbeitet engagiert pragmatische Lösungen. Dabei wird der vertrauensvolle und respektvolle Umgang miteinander als Weg für konstruktive und offene Diskussionen zur Problemlösung beispielhaft umgesetzt. Die Ergebnisse werden den Mitgliedern einmal im Jahr im Rahmen eines Technischen Tages vorgestellt. Der Ausschussvorsitzende vertritt die erarbeiteten Ergebnisse auf Bundesebene.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Landesinnung unter www.kachelofenbauerinnung.de
 

Thomas Schwarzkopf

Fachausschussvorsitzender  Ofen- und Luftheizungsbauer

Paul-Ehrlich-Str. 11 d
63322 Rödermark

Tel.: +49 6074 881106
Fax: +49 6074 881108
E-Mail: info(at)kaminbau-schwarzkopf.de

Dipl. Ing. (FH) Stephan Rinn

Technischer Referent

Goethestraße 10
35390 Gießen

Tel.: +49 641 97437-25

E-Mail: srinn@shk-hessen.de


Aktuelles

Der Fachverband hat die bereits vor Corona geplante 3. Informationsveranstaltung abgehalten, um die Prüfungsausschüsse hinreichend zu informieren.

Der Einladung waren, neben den Vertretern der Innungen und des Ausschusses Berufsbildung/Arbeitskreis-Lehrer auch Vertreter der Kammern sowie Frau Anika Giebel Referentin für Berufsbildung beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima, gefolgt. …

Absturzunfälle weisen einen erheblichen Anteil der meldepflichtigen Arbeitsunfälle auf. Bei den häufigsten Unfallauslösern für Abstürze sind Tätigkeiten auf Leitern und Gerüsten (neben Abstürzen von Dächern, Dachstühlen und Dachöffnungen). Abstürze sind auch die häufigste Ursache von tödlichen Arbeitsunfällen, 50% der tödlichen Absturzunfälle passieren dabei aus weniger als 5 Meter Höhe. Aufgrund…

Mit dem speziellen Vorteilsprogramm MEHR.WERT laden wir alle SHK-Handwerker zum Besuch der ISH 2023 ein und bieten Ihnen viele Vorteile und Annehmlichkeiten.

Zum Jahresbeginn 2022 ist eine neue Reglung für den Bau von Schornsteinen bei Neubauten und Bestandsgebäuden im privaten Bereich in Kraft getreten. Danach müssen ab dem 01.01.2022 neu errichtete oder erstmalig angeschlossene Schornsteine bei einer Dachneigung ab 20 Grad eine Mindesthöhe von 40 cm, gemessen vom Dachfirst, aufweisen. Hierdurch sollen Emissionsbelastung in der Nachbarschaft reduziert…


Downloads Ofen- und Luftheizungsbau

Die Downloads dieses Fachbereiches stehen exklusiv den Innungsmitgliedern zur Verfügung.

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