- Anträge auf Herabsetzungen der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer,
- Anträge auf Stundungen oder Erlass fälliger Steuern sowie
- Anträge auf Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen.
durch die Finanzämter mit Augenmaß beschieden werden und damit der bestehende Ermessungsspielraum verantwortungsvoll ausgeschöpft wird. Ferner soll über die eingehenden Anträge zügig entschieden werden. Betriebe sollten dazu Ihre Steuerberater ansprechen.
Der ZDH hat unter folgendem Link eine Informationsseite zu steuerlichen Erleichterungen aufgrund aktueller Krisensituationen eingerichtet:
Anlagen: