150 Mio.€ für KfW-Programm „Barriere-Reduzierung“ als Investitionszuschuss

Im Bundeshaushalt 2024 sind für das Programm „Barriere-Reduzierung - Investitionszuschuss“ (455-B) 150 Mio. Euro Fördervolumen eingeplant. Das ist in Relation zu den Vorjahren doppelt so viel. Die KfW und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen an Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute.

Über eine weitere Erfolgsmeldung unserer laufenden politischen Verbandsarbeit in Berlin können wir ebenso berichten: Unsere Studie über die baulichen Anforderungen für pflegegerechte Bäder hat das BMG und BMWSB dazu bewogen, eine parallele Förderung für den Badumbau von Pflegezuschuss und KfW-Zuschuss zuzulassen. Die möglichen parallellaufenden Umbaumaßnahmen müssen jedoch klar abgrenzbar voneinander sein, also die Förderung der Sanierung der Dusche über den Pflegezuschuss und die parallele Bezuschussung der Sanierung des WCs über die KfW wäre beispielsweise möglich.

Das entsprechende modifizierte KfW-Merkblatt ist hier abrufbar:

https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004452_M_455_B.PDF

Auf Seite 7 finden Sie die Formulierung zur Kombination des KfW-Zuschusses mit den Pflegekostenzuschüssen, die wie folgt lautet

Ein finanzieller Zuschuss der sozialen Pflegeversicherung oder der privaten Pflege[1]Pflichtversicherung (inklusive der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte) für denselben Teil einer Umbaumaßnahme. Möglich ist hingegen die Inanspruchnahme eines finanziellen Zuschusses der Pflegeversicherung (inklusive der Beihilfe) zusammen mit einer KfW-Förderung für einen anderen Teil der Umbaumaßnahme. Dafür muss eine separate Rechnung vorliegen.“

Gegenwärtig besteht noch ein Antragsstopp. Nach Rücksprache mit der Produktmanagerin dieses KfW-Programms wird das Programm mit dem größeren Fördervolumen im ersten Quartal 2024 wieder starten. Sobald der konkrete Termin bekannt ist, werden wir Sie informieren.

Wir haben des Weiteren eine Zusage vom Bauministerium vorliegen, dass sie die Berücksichtigung unserer erarbeiteten baulichen Anforderungen „Pflegegerechte Bäder“ in den technischen Mindestanforderungen des KfW-Investitionszuschussprogramms „Barriere-Redu­zie­rung“ prüfen wollen. Hierzu soll auch ein gemeinsamer Workshop in diesem Frühjahr stattfinden.

Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden!