Leitfaden zum Mindestlohngesetz

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Alle Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf ein Mindestentgelt soweit sie nicht ausdrücklich aus dem Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes ausgenommen sind.

Der Kurzleitfaden des ZVSHK für Mitgliedsbetriebe über die wesentlichen Inhalte des Mindestlohngesetzes wurde im Dezember 2023 aktualisiert.

Anlagen: Leitfaden Mindestlohngesetz