Neuer Lauf der Gewährleistungsfrist nach Nachbesserung?

Entgegen der vielfach bestehenden Ansicht, dass jede Nachbesserung die Gewährleistungsfrist erneut in Gang setzt, trifft dies indessen nicht auf jeden Fall zu. Ob Maßnahmen zur Mängelbeseitigung die Verjährung der Gewährleistungsansprüche nur für die Dauer der Arbeiten hemmen oder zum Neubeginn der Frist führen, ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu entscheiden.

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