Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten. Der im Bundesanzeiger veröffentlichte Text befindet sich in der Anlage. Mit dem Inkrafttreten setzt die Novelle der TrinkwV die europäischen Vorgaben für den
Schutz des Trinkwassers in nationales Recht um. In 72 Paragraphen regelt die TrinkwV die Sicherung und Überwachung der Trinkwassergüte vom Erfassungsgebiet des Trinkwassers bis hin zur Abgabe des Trinkwassers durch den Betreiber an den Verbraucher. Sie sieht unter anderem die Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes vor und verpflichtet Betreiber von
Wasserversorgungsanlagen, alte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 stillzulegen oder auszutauschen. Den proaktiven Maßnahmen wird damit eine deutlich höhere Bedeutung beigemessen als bisher.
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