Sofortprogramm für mehr Klimaschutz beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 23. Juni 2021 das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 beschlossen.

Es enthält zusätzliche 8 Milliarden Euro. Das Geld fließt in konkrete Maßnahmen, um die im neuen Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Klimaziele zu erreichen. Positiv daran ist u.a., dass damit die Finanzierung der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) in den nächsten Jahren gesichert werden soll.

Ggü. ersten Überlegungen sind viele Maßnahmenvorschläge – auch im Gebäudebereich - entfallen. So z.B. die hälftige Kostenübernahme der CO2-Steuer durch die Vermieter, die Solarpflicht für Neubauten und bei großen Sanierungen und der erhöhte Fördersatz bei BEG-Dämmmaßnahmen. Die Verschärfungen des Neubaustandards werden nicht mehr konkretisiert. Zudem fehlen im Programm auch die geplanten Abschaffungen der Sanierungsförderung für die Effizienzhäuser 100 und 85. Einige der geplanten und nun entfallenen Maßnahmen hatte der ZVSHK in seiner Stellungnahme kritisch hinterfragt und vor allem die fehlende Beteiligung der Expertenkreise moniert.

Der ZVSHK nimmt in seinem Positionspapier zum nun verabschiedeten Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 unter anderem wie folgt Stellung:

Verlässliche Rahmenbedingungen, Planbarkeit für Investoren, Bezahlbarkeit, Sozialverträglichkeit und Versorgungssicherheit werden über Erfolg oder Misserfolg staatlich Klimaschutz-Programme entscheiden, denn es wird entscheidend sein, diejenigen mitzunehmen, die in die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen investieren bzw. sie umsetzen sollen.“

Weiter führt der ZVSHK für den Gebäudebereich aus, dass der Schlüssel zur Zielerreichung unter anderem in einer Verdoppelung der Austauschquote bei 12 Millionen veralteter Heizungsanlagen in Deutschland liegt und nicht in der politischen Überregulierung eines funktionierenden Wärmemarktes.


Die finale, vom Bundeskabinett beschlossene Fassung des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 (vergl. Anlage) enthält für den Gebäudebereich noch folgende Maßnahmen:

III Maßnahmen im Gebäudesektor

1. Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)
Die große klimapolitische Herausforderung im Gebäudesektor liegt in den Bestandsgebäuden. Zur auskömmlichen Finanzierung des BEG werden die Haushaltsmittel in 2022 und 2023 erhöht. Aus den Förderprogrammen des Bundes werden ab 2023 keine Heizungen mehr gefördert, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können.

2. Klimagerechter sozialer Wohnungsbau
Die Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau werden erhöht. Die zusätzlichen Mittel werden für einen energetisch hochwertigen Neubau oder für die energetische Modernisierung von Sozialwohnungen eingesetzt. Dies trägt zur Vereinbarkeit von Klimaschutz und der Bezahlbarkeit des Wohnens – einer– einer Grundvoraussetzung für den Erhalt des sozialen Zusammenhalts – bei.

3. Überprüfung des GEG
Die Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird auf 2022 vorgezogen und für eine weitergehende Novelle genutzt. Hierbei wird auch eine Modernisierung der Anforderungssystematik des GEG untersucht. Neubaustandards werden angehoben.

Die hier dargestellten Aussagen stellen nur Auszüge dar. Die vollständige Fassung des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 mit den Maßnahmen für alle Sektoren finden Sie in der Anlage.