Verfassungsgericht stoppt Abstimmung über Heizungsgesetz (GEG)

Laut ursprünglichem Zeitplan sollten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sich morgen am Freitag, 7. Juli 2023, abschließend mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) befassen. Die zweite und dritte Lesung des GEG dürfe nunmehr nicht in der laufenden Sitzungswoche des Bundestages durchgeführt werden, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwochabend mit. Demnach sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagt werden, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.

Für das weitere Verfahren gibt es nun zwei Möglichkeiten: Entweder trifft sich der Bundestag zu einer Sondersitzung in der Sommerpause, die eigentlich nach diesem Freitag beginnt - oder der Beschluss wird auf die Zeit ab September vertagt, wenn der Bundestag regulär wieder zusammenkäme.

Diese von der Politik verursachte Hängepartie tut unserer Branche und dem Modernisierungsmarkt sicherlich nicht gut, sondern verursacht noch mehr Unruhe. Der ZVSHK wird die Politik noch heute öffentlich dazu auffordern, die bereits angekündigte neue Förderkulisse vorzuziehen, um den Modernisierungswilligen etwas mehr Sicherheit zu geben.

Die Sachverständigen hatten bereits am Montag, 3. Juli 2023, auf noch bestehende inhaltliche Defizite im Gesetzesentwurf verwiesenen. Die Stellungnahmen der Experten (auch ZVSHK) sowie die aktuellen Dokumente befinden sich unter folgendem Link:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw27-pa-klimaschutz-geg-955696