Betriebswirtschaft

Der Ausschuss Betriebswirtschaft berät und diskutiert zweimal im Jahr über organisatorische und wirtschaftliche Aufgabenstellungen. Ziel dabei ist es, die für die Mitgliedsunternehmen typischen Fragestellungen im Bereich der Betriebswirtschaft so aufzuarbeiten und Lösungswege aufzuzeigen, dass diese für SHK-Unternehmen nützlich sind. Dabei sollen die Lösungsvorschläge insbesondere auch die Bedürfnisse der kleinsten Mitgliedsunternehmen berücksichtigen. Grundsätzlich bleibt die letztliche Anpassung auf die betriebliche Ausrichtung des Unternehmens immer dem Inhaber überlassen. Soweit die Aufgabenstellungen auch verbandspolitische Bedeutung haben, fließen die Ergebnisse in die tägliche Arbeit der Geschäftsstelle und des betriebswirtschaftlichen Referenten ein.

Die Ausschussmitglieder unterstützen dabei mit Informationen aus ihrer Region und liefern Lösungsvorschläge aus Ihrer unternehmerischen Praxis. Der Ausschussvorsitzende vertritt die erreichten Ergebnisse gegenüber dem Vorstand des Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen und wirkt auf deren Umsetzung hin. Persönliches Anliegen ist es Ihm, dass erarbeitete Schwerpunkte und Lösungen einerseits Allgemeingültigkeit besitzen und andererseits ausreichende Detailtiefe für die erfolgreiche Anwendbarkeit in SHK-Unternehmen aufweisen.

Christian Lotz

Ausschussvorsitzender Betriebswirtschaft

Louisenstraße 118 
61348 Bad Homburg v.d.H.

Tel.: +49 6172 224-73
Fax: +49 6172 224-07
E-Mail: clotz(at)shk-hessen.de

Angelika Ruth

Referentin Betriebswirtschaft

Tel.: +49 641 97437-30

E-Mail: aruth(at)shk-hessen.de


Aktuelles

Das Hessische Wirtschaftsministerium hat ein neues digitales Tool für eine erste Orientierung zur Unternehmensnachfolge für Übergebende oder Übernehmende entwickelt, welches sich auch an Handwerksbetriebe richtet.

Seit dem 14.07.2023 ist es wieder möglich Förderanträge im KFW-Programm 455-B "Altersgerecht Umbauen" gestellt werden können. Neu ist, dass sich die maximale Förderhöhe von 50.000 auf 25.000 Euro halbiert hat. Der Zuschuss kann jetzt also maximal 2.500 Euro betragen (bisher 5.000 Euro).

Häufig sehen sich SHK-Handwerksbetriebe der Beschwerde von Kunden ausgesetzt, wenn die Arbeit der Auszubildenden Gegenstand der Handwerkerrechnung ist. Über die Frage, ob Kunden die Tätigkeit der Auszubildenden im Rahmen der Rechnung bezahlen müssen, besteht häufig eine Unsicherheit, weshalb wir die rechtlichen Grundlagen noch einmal für Sie zusammengefasst haben.

Hessen fördert die Digitalisierung Ihres Betriebs mit dem DIGI-Zuschuss. Sie haben erneut die Möglichkeit einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu beantragen.

Schon jetzt können Sie sich für den vierten Abruf 2023 bewerben. Das Bewerbungsfenster für den 4. und letzten Förderaufruf in diesem Jahr schließt am 06.10.2023.

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