Fachverband SHK Hessen
Willkommen auf den Internetseiten des Fachverbandes Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen. Als Arbeitgeberverband vertreten wir die Interessen der uns angeschlossenen 25 Innungen und deren Handwerksunternehmen aus dem Bereich Installation- und Heizungsbau, Klempner, Ofen- und Luftheizungsbau sowie Behälter- und Apparatebau. Derzeit sind ca. 1500 SHK-Unternehmen aus Hessen unserem Verband angeschlossen. Als moderner Dienstleister im SHK-Handwerk bieten wir unseren Mitgliedern technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratungs- und Serviceleistungen an. Darüber hinaus organisieren wir im Rahmen zahlreicher Seminare und Kurse die berufliche- und fachliche Weiterbildung im hessischen SHK-Handwerk. Wir freuen uns über Ihren Besuch und hoffen, dass die nachfolgenden Seiten für Sie nützlich und informativ sind.
Seminare und Kurse
Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Höchst-Hetschbach
Für techn. verantwortliche Betriebsleiter.
Meister im SHK-Handwerk, staatl. gepr. Techniker, Hochschul-/Fachhochschuldiplom
Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …
1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).
2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).
3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.
Abweichend von den allgemeinen Stornierungsbedingungen wird bei Abmeldungen für das Seminar Brandschutzschulung die später als vierzehn Werktage vor Seminarbeginn eingehen, die volle Seminargebühr fällig.
Themen
Schulungsthemen
- Einführung in die Thematikund aktuelle Rechtsentwicklung.
- Die Auswirkungen des WHG und der AwSVauf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.
- Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen,
- Übersicht überVorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen,
- Aufstellen, Einbringen und Ausstattung, Stilllegung von Anlagen.
- Allgemeine Ausrüstungen,
- Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
- Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.
„Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen Sachkunde gem § 5 CHEM-KLIMASCHUTZV nach der Durchführungs- verordnung (EU) 2015/2067 Kategorie I und Kategorie II“
Nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaSchutzV) muss jeder, der Wärmepumpen (Split oder Monoblockgeräte) und Klimaanlagen mit fluorierten
Treibhausgasen (z.B. R 134a, R 410A oder R 32) montieren, in Betrieb nehmen, dabei auf Dichtheit prüfen und instand halten will, gemäß § 5 ChemKlimaSchutzV einen Sachkundenachweis erbringen.
Der Fachverband SHK Hessen bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der Förderungsgesellschaft für Haustechnik mbH ein 4-tägiges Seminar mit Prüfung zur Erlangung der gesetzlichen Sachkundebescheinigung an. Nach erfolgreicher Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung gem. Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 und Einreichung der geforderten Nachweise, erhalten Sie ein Zertifikat (Sachkundebescheinigung), welches beispielsweise die persönliche Qualifikation zum Arbeiten an Kältemittelkreisläufen, sowie die Voraussetzung zum Bezug von Kältekomponenten vom Fachgroßhandel als auch die Voraussetzung zur Firmenzertifizierung durch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt beinhaltet.
WHG - FBS „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Gießen
Für techn. verantwortliche Betriebsleiter.
Meister im SHK-Handwerk, staatl. gepr. Techniker, Hochschul-/Fachhochschuldiplom
Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …
1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).
2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).
3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.
Abweichend von den allgemeinen Stornierungsbedingungen wird bei Abmeldungen für das Seminar Brandschutzschulung die später als vierzehn Werktage vor Seminarbeginn eingehen, die volle Seminargebühr fällig.
Themen
Schulungsthemen
- Einführung in die Thematikund aktuelle Rechtsentwicklung.
- Die Auswirkungen des WHG und der AwSVauf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.
- Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen,
- Übersicht überVorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen,
- Aufstellen, Einbringen und Ausstattung, Stilllegung von Anlagen.
- Allgemeine Ausrüstungen,
- Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
- Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.
TRGI-Lehrgang (100 Std.) - Kursort Gießen -
Voraussetzungen
Vorhandene Meisterprüfung als Installateur und Heizungsbauer.
Sachkundelehrgang,
der dazu führen soll, dass mit den dabei vermittelten Kenntnissen und Fertigkeiten die Voraussetzungen für die Eintragung in die Installateurverzeichnisse der Gasversorgungsunternehmen erfüllt werden können.
Mit diesem Sachkundenachweis und der daraus folgenden Eintragung in ein Installateurverzeichnis sind nur Gasinstallationen im Zusammenhang mit der Ausführung von einem Hauptauftrag einer Gasheizungsanlage bzw. einer Kachelofen und Luftheizungsbauer Gasfeuerstätte durchzuführen.
Die volle Ausübungsberechtigung des Gas und Wasserinstallateurhandwerks kann nach wie vor nur durch eine Meisterprüfung bzw. Zweitmeisterprüfung in diesem Handwerk erfolgen.
Themen
Schulungsthemen:
Allgemeine Begriffe, Leitungsanlage, Bemessung der
Leitungsanlage (Rohrnetzberechnung),
Gasgeräteaufstellung, Betrieb und Instandhaltung.
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