
Fachverband SHK Hessen
Willkommen auf den Internetseiten des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima Hessen. Als Arbeitgeberverband vertreten wir die Interessen der uns angeschlossenen 25 Innungen und deren Handwerksunternehmen aus dem Bereich Installation- und Heizungsbau, Klempner, Ofen- und Luftheizungsbau sowie Behälter- und Apparatebau. Derzeit sind ca. 1500 SHK-Unternehmen aus Hessen unserem Verband angeschlossen. Als moderner Dienstleister im SHK-Handwerk bieten wir unseren Mitgliedern technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratungs- und Serviceleistungen an. Darüber hinaus organisieren wir im Rahmen zahlreicher Seminare und Kurse die berufliche- und fachliche Weiterbildung im hessischen SHK-Handwerk. Wir freuen uns über Ihren Besuch und hoffen, dass die nachfolgenden Seiten für Sie nützlich und informativ sind.

Seminare und Kurse
03.03.2026 - 27.06.2026
SHK-Kundendiensttechniker Kursort: Gießen
20.04.2026 08:00 - 17:45 Uhr
Vorbereitung für Sachverständigenbewerber/innen des SHK-Handwerks Tageskurs für Verfahrensabläufe und Kenntnisprüfung
Das Ziel dieses Kurses ist eine öffentliche Bestellung im Sinne des § 91 Absatz 1 Ziffer 8 der Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit §§ 36 und 36a der
Gewerbeordnung (GewO) und § 73 (2) Strafprozessordnung [StPO] sowie § 404 Zivilprozessordnung [ZPO].
Für das Aufgabengebiet des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammern geben wir Ihnen Hinweise und Hilfestellungen,
welche Anforderungen an Sie gestellt werden könnten und wie entsprechende Anforderungen der Praxis von Sachverständigen gelöst werden. Weiterhin wird
die Rechnungslegung laut Justizvergütungs- und –Entschädigungsgesetz (JVEG) besprochen.
13.05.2026 09:00 - 17:00 Uhr
Wiederholungsschulung für betrieblich verantwortliche Personen der Fachbetriebe gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 AwSV - Heizölverbraucheranlage - Hetschbach
Für betrieblich verantwortliche Personen der Fachbetriebe gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 AwSV an Heizölverbraucheranlagen - (Errichten, instand setzen und stilllegen)
18.05.2026 08:00 - 22.05.2026 17:00 Uhr
EFK - Basisschulung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk" - Kursort: Gießen
18.05.2026 09:00 - 13:30 Uhr
ÜWG - WS „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Glykol Kursort: Gießen
„Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“
Mit Erweiterung zum Fachbetriebsichspflichtige Tätigkeiten bei Erdwärmeanlagen, Sonden und Kollektoren-Errichten, Instandhalten, Instandsetzen
19.05.2026 08:30 - 13:30 Uhr
ONLINE - ÜWG - WHG-M - "WHG-Monteurschulung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" nach § 63 (1) AwSV
§63 (1) AwSV
Inder Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV ]](v 18 April 2017 sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Tätigwerden von SHK Betrieben für den Bereich Heizölverbrauchertankanlagen festgelegt.
Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
21.05.2026 09:00 - 15:00 Uhr
ÜWG - WS „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Korbach
Für betrieblich verantwortliche Personen der Fachbetriebe gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 AwSV an Heizölverbraucheranlagen - (Errichten, instand setzen und stilllegen)
08.06.2026 08:00 - 09.06.2026 16:30 Uhr
Kälteschein - Arbeiten an Anlagen mit brennbaren Kältemitteln Kursort: Gießen
SHK-Kundendiensttechniker Kursort: Gießen
*selbständig und verantwortungsbewusst arbeitet
*seine Firma beim Kunden angemessen repräsentiert
*innerhalb seines Verantwortungsbereiches den Kunden berät
*zu Folgeaufträgen beiträgt
Inhalte (modularer Aufbau)
Allgemeine technische Kenntnisse
Spezielle technische Kenntnisse: - Gerätetechnik (Praxis) - Anlagentechnik (Praxis)
Betriebsorganisation und Kommunikation
Abschluss
Die einzelnen Blöcke schließen mit einer Erfolgskontrolle in Form eines Tests bzw. einer Arbeitsprobe ab. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein bundeseinheitliches Zertifikat vom Zentralverband SHK.
Zulassungsvoraussetzungen
Gesellenprüfung in einem SHK-Handwerk oder einschlägigen Beruf und in der Regel mindestens zweijährige Berufstätigkeit im SHK-Handwerk.
(In begründeten Einzelfällen kann - nach Prüfung durch das Berufsförderungswerk - ausnahmsweise von o. g. Zulassungsvoraussetzungen abgewichen werden.)
Zielgruppe
Gesellen des SHK-Handwerks
Themen
Terminübersicht für diesen 240 Stunden Kurs
03.03.-07.03.2026
23.03.-28.03.2026
13.04.-18.04.2026
04.05.-09.05.2026
11.06.-13.06.2026
15.06.-19.06.2026
Prüfungstage:
23.03.2026
26.06.2026
27.06.2026
Vorbereitung für Sachverständigenbewerber/innen des SHK-Handwerks Tageskurs für Verfahrensabläufe und Kenntnisprüfung
Themen:
Besprochen wird der Ablauf des Bestellungsverfahrens aus Sicht des Fachverbandes. Die Wertigkeit der rechtsverbindlichen Vorschriften und technischen
Regeln. Das von den Teilnehmern zu erstellende und zu übermittelnde Probegutachten, bezüglich Form und Darstellung des technischen Sachverhaltes.
Allgemeine Verhaltensregeln und Anforderungen für Sachverständigenanwerter.
Nachweis der Besonderen Sachkunde (Stufe 5 im Weg zur Bestellung)
Es ist ein Probegutachten zu erstellen.
An den Prüfungstagen ist eine schriftliche Prüfung über den gesamten Normen- und Vorschriftenbereich des SHKHandwerks
zu absolvieren. Zum Abschluss folgt eine mündliche Prüfung über das Gutachten und den schriftlichen
Prüfungsteil. Bei bestandener Prüfung wird eine Bestätigung der besonderen Sachkunde an die Handwerkskammer
geleitet. Diese entscheidet über die Ernennung zum/r Sachverständigen.
Wiederholungsschulung für betrieblich verantwortliche Personen der Fachbetriebe gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 AwSV - Heizölverbraucheranlage - Hetschbach
Lehrgang erfüllt die Anforderungen gemäß § 61 (2) AwSV
In der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [AwSV] (v. 18. April 2017) sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Tätigwerden von SHK-Betrieben für den Bereich Heizölverbrauchertankanlagen festgelegt.
Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …
1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).
2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).
3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.
Themen
Schulungsthemen:
- Einführung in die Thematik und aktuelle Rechtsentwicklung
- Die Auswirkungen des WHG und der AwSV auf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks
- Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen
- Übersicht über Vorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen
- Aufstellen, Einbringen und Ausstattung und Stilllegung von Anlagen
- Allgemeine Ausrüstungen
- Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
- Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.
Die Schulungsunterlagen werden Ihnen vorab online zur Verfügung gestellt und sind Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar. Gerne können Sie diese per Laptop oder Tablet mitbringen oder sich selber ausdrucken.
EFK - Basisschulung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk" - Kursort: Gießen
Voraussetzung für die Teilnahme, die bei der Anmeldung nachgewiesen werden muss, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im SHK Handwerk. (Bitte unbedingt Kopie Meister- oder Gesellenbrief beifügen).
Kursinhalt
Grundkenntnisse in der Elektrotechnik werden vorausgesetzt.
Lehrgangsziel
Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln von Heizungsanlagen, Trink und Abwasseranlagen sowie von raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten (z. B. Brenner,
Pumpen) in Verbindung mit Arbeiten zum Erstanschluss und in Verbindung mit Instandsetzungs und Wartungsarbeiten selbständig arbeiten können. Die Herstellung des Verteilungsnetzes sowie die Einhaltung der
Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme und deren Nachweis ist Aufgabe des konzessionierten Elektroinstallateurs. Für dieDurchführung von Arbeiten an elektrischen Anlagen existieren mehrere Regelungen: § 5 der Handwerksordnung, Installateurverzeichnis, Unfallverhütungsvorschriften der BG.
Vorschrift
Alle 3 Jahre ist eine Nachqualifikation (1 Tag) erforderlich!
Themen
- Gefahrenlehre
- Vorschriften
- System-, Materialund Stoffkunde
- Dokumentation
- Prüfungen und deren Dokumentation
- Prüfung schriftlich und praktisch.
Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung wird ein Zertifikat als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk ausgestellt.
ÜWG - WS „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Glykol Kursort: Gießen
Lehrgang erfüllt die Anforderungen gemäß § 62 AwSV
An Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen, bis auf wenige Ausnahmen, nur Fachbetriebe nach § 62 WHG arbeiten. Insbesondere gilt dies für Tätigkeiten an oberirdischen Anlagen der Gefährdungsstufe C oder höher sowie für alle unterirdische Anlagen (Ausnahmeregelungen gelten für Heizölverbraucheranlagen). Erdwärmeanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und solarthermische Anlagen sind in öffentlichen Gebäuden und in Anlagen der gewerblichen Wirtschaft grundsätzlich nach § 45 AwSV fachbetriebspflichtig, wenn Teile der Anlage unterirdisch sind oder oberirdische Anlagen die Gefährdungsstufe C oder höher erreichen. Fachbetriebe müssen sowohl über eine einschlägige Eintragung in die Handwerksrolle verfügen als auch z. B. Mitglied in einer Überwachungsgemeinschaft sein sowie für die oben genannten Anlagen überwacht werden.
Themen
Inhaltsschwerpunkte :
- Rechtliche und technische Anforderungen an Aufstellung,
- sicherheitstechnische Ausrüstung und Prüfung von Erdwärmeanlagen,
- Klimaanlagen, Wärmepumpen und Solaranlagen.
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom August 2017 sowie einschlägige technische Regeln werden berücksichtigt.
Prüfung : nach bestandener Prüfung kann die Fachbetriebsurkunde um den Bereich Glykol erweitert werden.
Voraussetzungen zur Teilnahme am Seminar: erfolgreiche Teilnahme der Fachbetriebsschulung (FBS) o. (WS) nicht älter 2 Jahre.
ONLINE - ÜWG - WHG-M - "WHG-Monteurschulung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" nach § 63 (1) AwSV
Fachbetriebe im Sinne der AwSV unterliegen unterschiedlichen Anforderungen in der Qualifikation der mit der Durchführung der Arbeiten betrauten Mitarbeiter.
1. die betrieblich verantwortliche Person (Meister SHK-Handw., staatl. gepr. Techniker, Hochschul-/Fachhochschuldiplom einschlägige Fachrichtung) muss mindestens alle zwei Jahre an einer geeigneten Fortbildung nach § 61 AwSV teilnehmen (nicht dieses Seminar!).
2. das eingesetzte Personal muss regelmäßig an externen Schulungen gemäß § 61 AwSV oder anderen gleichwertigen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen (dieses Seminar!).
mindestens einmal pro Jahr hat eine interne Unterweisung der Mitarbeiter durch die betrieblich verantwortliche Person zu erfolgen (nicht dieses Seminar!).
Sachverständigenorganisationen oder Güte- & Überwachungsgemeinschaften sind verpflichtet die Zertifizierung zu entziehen,
wenn der Fachbetrieb diese Anforderung nicht erfüllt.
ÜWG - WS „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Korbach
Lehrgang erfüllt die Anforderungen gemäß § 61 (2) AwSV
In der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [AwSV] (v. 18. April 2017) sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Tätigwerden von SHK-Betrieben für den Bereich Heizölverbrauchertankanlagen festgelegt.
Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …
1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).
2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).
3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.
Themen
Schulungsthemen
- Einführung in die Thematikund aktuelle Rechtsentwicklung.
- Die Auswirkungen des WHG und der AwSVauf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.
- Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen,
- Übersicht überVorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen,
- Aufstellen, Einbringen und Ausstattung, Stilllegung von Anlagen.
- Allgemeine Ausrüstungen,
- Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
- Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.
Die Schulungsunterlagen werden Ihnen vorab online zur Verfügung gestellt und sind Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar. Gerne können Sie diese per Laptop oder Tablet mitbringen oder sich selber ausdrucken.
Kälteschein - Arbeiten an Anlagen mit brennbaren Kältemitteln Kursort: Gießen
Kursinhalt
Die neue F-Gase-Verordnung verfolgt das Ziel, die Menge der in Verkehr gebrachten fluorierten Treibhausgase in beschleunigter Form durch Verbote und Beschränkungen zu reduzieren.Dies führt zu dem vermehrten Einsatz von natürlichen brennbaren Kältemitteln (wie z.B. Propan) in Klimaanlagen und Wärmepumpen.
Vor diesem Hintergrund und aufbauend zu der Sachkunde gemäß §5 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (Kälteschein 1 oder 2), werden in diesem Seminar in Theorie und Praxis, die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Propan vermittelt.
Insbesondere die Eigenschaften und der fachgerechte Umgang mit brennbaren Kältemittel der Sicherheitsklasse A2L / A2 / A3 für die Montage-und Instandhaltung von Wärmepumpen und Klimaanlagen werden behandelt.
Themen
Schulungsinhalte
Theorie
●Grundlagen Explosionsschutz
●wichtige gesetzliche Regelwerke und Normen (z.B. GefStoffV und Sicherheitsbestimmungen)
●Unterschiede bei Bauweise und Betrieb zu A1 Kältemitteln
●Unterschiede der A2, A2L und A3 Kältemittel
●Was ist bei der Aufstellung zu beachten
Praxis
●Lecksuche an Propananlagen●Absaugen bzw. Abfackeln von Propan●Inertisierung (mit Stickstoff) der Anlage inklusive Flammtest●Bestimmung der richtigen Füllmenge
Teilnahme-VoraussetzungenSachkundiges Personal mit Zertifikat der Kat 1 oder Kat 2 gem. Verordnung (EG) Nr. 303/2008 oder DVO 2015/2067Die Sachkunde gemäß ChemKlimaschutzV. ist in Kopie vorab nachzuweisen!!
Abschluss: Der Lehrgang beinhaltet einen schriftlichen Abschlusstest.Nach bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat, wo die Fachkunde bezüglich der o.g. vermittelten Inhalte bescheinigt wird.
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